Telefon-AU bis Ende März 2023 verlängert
Der G-BA verlängert seine Corona-Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bis 31. März 2023. Der Hausärzteverband fordert eine dauerhafte Lösung.
Auf unserer Info-Seite finden Sie alle Informationen und Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Modul Covid-Care.
Auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung BW (KVBW) finden Sie alle wichtigen Informationen für Vertragspraxen in Baden-Württemberg.
Hier finden Sie alle aktuelle Nachrichten vom Hausärzteverband Baden-Württemberg rund um die Corona-Pandemie.
Der G-BA verlängert seine Corona-Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bis 31. März 2023. Der Hausärzteverband fordert eine dauerhafte Lösung.
Mit Inkrafttreten der geänderten Corona-Verordnung zum 31. Januar 2023 fällt die Maskenpflicht für das Personal in Arztpraxen, aber nicht für die Patient:innen. Praxisschild zum Download
G-BA beschließt Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bis zum 30. November.
In Hausarztpraxen können Corona-Boni an MFA bis zu einer Höhe von 4.500 € steuerfrei gezahlt werden. Update: FAQ
Die Landeregierung plant die Maskenpflicht in Hausarztpraxen auch nach dem 2. April 2022 fortsetzen
Update Ab dem 15. März 2022 müssen Praxisteams entweder geimpft oder genesen sein. Was dies in der Praxis bedeutet, lesen Sie hier.
Impfomizer bietet ein digitales Impfplanungssystem zur effizienten Durchführung von Impfungen mit hoher Taktung an. Mitglieder im Hausärzteverband Baden-Württemberg erhalten 20 % Rabatt.
Unter welchen Voraussetzungen für Patienten, die mit dem Coronavirus infiziert sind, eine AU-Bescheinigung ausgestellt werden darf, erfahren Sie hier.
Bis Sonntag, 13. Februar führt die KBV eine Umfrage zu den Auswirkungen der Omikron-Welle auf die Praxen durch.